Passverlängerung Herrenteam 2026

11.11.2025
bis
December 15, 2025

Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 15.12. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen. Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt. Den Widerspruch der Verlängerung muss der Spieler dem Verein mitteilen.

"Die Aschaffenburg Stallions verlängern, für die Saison 2026, der Herren - Spielerpässe wie folgt:

Christian Paul Adorno

Binyamin Atalay

André Bauer

Konstantin Berger

Konstantin Book

Daniel Breitenbach

Johannes Breunig

Denzel Campbell

Antonio De Angelis

Luis Degen

Niklas Diederich

Luca Gallivoda

Nicolas Gessler

Kai Gölz

Moritz Grusdat

Alexander Haupt

Pascal Häußer

Pascal Heiß

Daniel Herrmann

Marco Herrmann

Lukas Hill

Justin Hülsebus

Efande Jawea

Nico Kolb

Marco Kölsch

Markus Kraft

Nico Kunkel

Magnus Ledergerber

Jonas Lsane

Anthony Meier

Christian Musiol

Luca Oehm

Philip Ottenbreit

Jonathan Quiroga

Lucas Rutz

Jonas Rutz

Flavio Savasta

Nicolas Scherger

Janis Schmitt

Charal Schmitz

Lukas Schönborn

Deniz Sezgin

Cedric Shepherd

Dylan Shepherd

Philip Sommer

Alex Sparwasser

Max Thaler

Bastian Weber

Felix Weis

Dennis Weiz

Philip Winter

Maximilian Wurm    

Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.

Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche der Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen."